Benutzungsordnung

  1. Die Bestände der Paul Sacher Stiftung (PSS) stehen der wissenschaftlichen Forschung unentgeltlich zur Verfügung.
  2. Das Stiftungsgut kann nur nach vorheriger Anmeldung über das Kontaktformular auf der Stiftungshomepage und während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
  3. Die Konsultation der Sammlungs- und Bibliotheksbestände findet ausschließlich in den Lesesälen der PSS statt. Materialien werden einmal für den Vormittag und einmal für den Nachmittag ausgehoben. Materialanfragen können im Haus für den Nachmittag bis 11:15 Uhr bzw. bis 16:45 Uhr für den Folgetag hinterlegt werden.
  4. Die Einsicht in die Archivalien erfolgt in der Regel anhand von Mikrofilmen und Scans. Originaldokumente können nur in Ausnahmefällen und in begrenzter Anzahl pro Tag eingesehen werden. Manche Bestände können aus konservatorischen, rechtlichen oder anderen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden.
  5. Es werden generell keine Arbeitskopien oder Scans der Sammlungsdokumente zum Gebrauch außerhalb der PSS hergestellt.
  6. Das gesamte Stiftungsgut muss sorgfältig und schonend behandelt werden. Bei der Einsicht in Manuskripte und andere Materialien ist ausschließlich der Gebrauch eines Bleistiftes und/oder Laptops/Tablets erlaubt. Das Schreiben in und auf den Archivalien ist untersagt. Alle Dokumente sind in der vorgelegten Ordnung zu belassen, selbst wenn Unrichtigkeiten bemerkt werden sollten. Hinweise auf Mängel und Fehler in der Zuschreibung oder Einordnung werden gern entgegengenommen.
  7. In den Lesesälen ist die Benutzung technischer Geräte (Laptop, Tablet, Mobiltelefon etc.) ausschliesslich für forschungsbezogene Zwecke gestattet; alle Geräte sind lautlos einzustellen. Das Anfertigen von Fotos sowie von Ton- und Filmaufnahmen ist in der PSS strikt untersagt.
  8. Das Essen und Trinken in den Lesesälen ist nicht gestattet und das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Mäntel, Jacken, Taschen, Mappen u. ä. dürfen nicht in die Lesesäle mitgenommen werden, sondern sind in der Garderobe sowie den dafür vorgesehenen Schließfächern (Schlüsseldepot CHF 2.–) im 1. Untergeschoss zu deponieren. Eine Haftung für sämtliche mitgebrachten Gegenstände ist im gesamten Benützungsbereich ausgeschlossen.
  9. Die Erlaubnis zur Einsicht in die Archivalien schließt nicht die Berechtigung zu deren Veröffentlichung ein. Jede Veröffentlichung (im Ganzen oder in Auszügen) bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die PSS. Für Publikationen können Reproduktionsanfragen gestellt werden. Das Anfertigen von Scans – oder in Ausnahmefällen von Fotos – von gedruckten Materialien ist lediglich nach Rücksprache erlaubt. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Stiftung entsprechende Maßnahmen vor.
  10. Benutzende haben dafür Sorge zu tragen, dass Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und andere Rechte der PSS oder Dritter, die in Verbindung mit den Sammlungsbeständen bestehen, nicht verletzt werden. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Wahrung der für eine Veröffentlichung einschlägigen Rechte, insbesondere der Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Die PSS haftet Dritten gegenüber nicht für Schäden, die sich aus der Verletzung solcher Rechte ergeben.
  11. Werden wissenschaftliche Ergebnisse veröffentlicht, welche sich auf das Stiftungsgut stützen, ist in geeigneter Weise auf die PSS als Aufbewahrungsort hinzuweisen; zwei Belegexemplare werden erwartet. Die Wiedergabe von Dokumenten der PSS in Publikationen ist nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung der Stiftung gestattet.
  12. Der Zugang zur PSS kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beschränkt oder verweigert werden.

Alle Besucher:innen der Paul Sacher Stiftung verpflichten sich, diese Benutzungsordnung einzuhalten und haften für alle Schäden und Nachteile, die der Stiftung bei Nicht­einhaltung entstehen.

Änderungen dieser Benutzungsordnung bleiben vorbehalten.

Okt_2023