Benutzungsordnung
- Die Sammlungen der Paul Sacher Stiftung stehen der wissenschaftlichen Forschung unentgeltlich zur Verfügung.
- Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten und Ferientermine.
- Interessenten werden ersucht, im voraus Zeitpunkt und wenn möglich Dauer der Benutzung mitzuteilen und gleichzeitig ihr Forschungsziel kurz zu umschreiben.
- Der Zugang zur Stiftung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beschränkt oder verweigert werden.
- Die Sammlungsbestände dürfen nur im Hause benutzt werden. Einsicht in die Archivalien erfolgt in der Regel anhand von Mikrofilmen. Originaldokumente können nur in Ausnahmefällen eingesehen werden.
- Es werden keine Arbeitskopien zum Gebrauch ausserhalb der Stiftung hergestellt.
- Das Stiftungsgut muss sorgfältig und schonend behandelt werden. Die Dokumente sind in der vorgelegten Ordnung zu belassen, selbst wenn Unrichtigkeiten bemerkt werden sollten. Hinweise auf Mängel und Fehler in der Zuschreibung oder Einordnung werden gern entgegengenommen.
- Werden wissenschaftliche Ergebnisse veröffentlicht, welche sich auf das Stiftungsgut stützen, ist in geeigneter Weise auf die Stiftung als Aufbewahrungsort hinzuweisen. Belegexemplare werden erwartet. Die Wiedergabe von Dokumenten der Stiftung in Publikationen ist nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung der Stiftung gestattet.
- Der Benutzer verpflichtet sich, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und andere Rechte der Stiftung oder Dritter, die in Verbindung mit den Sammlungsbeständen bestehen, nicht zu verletzen. Die Stiftung haftet Dritten nicht für Schäden, die sich aus der Verletzung solcher Rechte ergeben.
- Änderungen dieser Benutzungsordnung bleiben vorbehalten.